BUCH MICH

Vorteile und Stärken der Arbeitnehmerüberlassung

Ihre Vorteile mit BUCH MICH auf einen Blick:

  • Personalüberlassung über uns bedeutet Rechts- und Prozess-Sicherheit.
  • Minimieren Sie mit uns Ihr Risiko: Lohnfortzahlung und Weiterbeschäftigung bei fluktuierender Auftragslage liegen nicht mehr in Ihrem Verantwortungsbereich.
  • Sparen Sie sich internen Personal- und Verwaltungsaufwand in der Lohnbuchhaltung.
  • Wir garantieren Ihnen absolute Sicherheit in allen Beschäftigungsfragen.
  • Wir übernehmen die aufwendige Überprüfung des einzelnen Mitarbeitendenstatus.
  • Wir regeln die gesamte sozialversicherungs- und steuerrechtliche Beurteilung der Mitarbeitenden.
  • Als Arbeitgeber des Ihnen überlassenenen Mitarbeitenden entrichten wir 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung).
  • Alle arbeitsgesetzlichen Regelungen, wie Kündigungsschutz-, Mutterschutz-, Arbeitszeit-, Arbeitsschutz-, Bundesurlaubs- und Entgeltfortzahlungsgesetz werden in unseren vertraglichen Vereinbarungen selbstverständlich streng eingehalten.

Rechtsbeziehung in der Arbeitnehmerüberlassung

Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

BUCH MICH ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmer­überlassung gemäß Artikel 1 § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die hierzu erforderliche Erlaubnis wurde am 02.06.2007 durch die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Düsseldorf erteilt.

Angewandte Tarifverträge

BUCH MICH ist Mitglied im Arbeitgeberverband iGZ und wendet die Tarifverträge zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung vollinhaltlich an.

AÜG-Novellierung

BUCH MICH ermöglicht, durch Anwendung des iGZ Tarifvertrages, dass in den ersten 9 Monaten der Überlassung unserer Mitarbeiter keine Verpflichtung zur Gleichstellung (gemäß § 8 AÜG) entsteht.

Einhaltung des Mindestlohngesetzes

BUCH MICH zahlt mehr als den gesetzlichen Mindestlohn an seine Mitarbeiter.

Niederlassungen

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung geht auf die Niederlassungen über. Hauptsitz des Unternehmens ist Köln.

Rechtliche Beratung

Durch die enge Zusammenarbeit mit Anwälten, Steuerberatern und AÜG-Sachverständigen ist BUCH MICH in allen aktuellen BAG- und EUGH Rechtsprechungen und gesetzlichen Änderungen bestens informiert.

Lassen Sie uns gemeinsam die perfekte Lösung für Ihre Personalplanung finden – jetzt Kontakt aufnehmen!