Eine Beschwerde der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk zur Produktion von Audio-Podcasts durch das ZDF ist zurückgewiesen worden. Nach Auffassung der Hamburger Behörde für Kultur und Medien sind die Angebote durch den Medienstaatsvertrag gedeckt.
Eine Beschwerde der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk zur Produktion von Audio-Podcasts durch das ZDF ist zurückgewiesen worden. Nach Auffassung der Hamburger Behörde für Kultur und Medien sind die Angebote durch den Medienstaatsvertrag gedeckt.