In Zukunft kann der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt nicht mehr im Alleingang Staatsverträge kündigen, eine entsprechende Reform ist jetzt vom Parlament abgesegnet worden. Sicher können sich die Öffentlich-Rechtlichen aber nicht fühlen.
In Zukunft kann der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt nicht mehr im Alleingang Staatsverträge kündigen, eine entsprechende Reform ist jetzt vom Parlament abgesegnet worden. Sicher können sich die Öffentlich-Rechtlichen aber nicht fühlen.