Das OLG Köln bestätigte nun im Wesentlichen ein erstinstanzliches Urteil: RTL muss gegenüber der Produzentin Jana Bernhardt, die dem Sender eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung vorwirft, die erzielten Werbeeinnahmen offenlegen.
Das OLG Köln bestätigte nun im Wesentlichen ein erstinstanzliches Urteil: RTL muss gegenüber der Produzentin Jana Bernhardt, die dem Sender eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung vorwirft, die erzielten Werbeeinnahmen offenlegen.