Das Landgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen von „Business Insider“, „Bild“ und „Stern“ in Bezug auf den NDR als unzulässig beanstandet. Die entsprechenden Passagen müssen nun entfernt werden.
Das Landgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen von „Business Insider“, „Bild“ und „Stern“ in Bezug auf den NDR als unzulässig beanstandet. Die entsprechenden Passagen müssen nun entfernt werden.