Rechtssichere Beschäftigung?
Wir regeln das für sie

BUCH MICH Kunden Arbeitnehmerüberlassung

So funktioniert Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung über BUCH MICH bedeutet Rechts- und Prozess-Sicherheit.

Minimieren Sie mit uns Ihr Risiko: Lohnfortzahlung und Weiterbeschäftigung bei fluktuierender Auftragslage liegen nicht mehr in Ihrer Organisation.

Sparen Sie sich internen Personal- und Verwaltungsaufwand in der Lohnbuchhaltung.

Wir garantieren Ihnen absolute Sicherheit in allen Beschäftigungsfragen.

Wir übernehmen die aufwendige Überprüfung des einzelnen Mitarbeiterstatus.

Wir regeln die gesamte sozialversicherungs- und steuerrechtliche Beurteilung der Mitarbeiter.

Als Arbeitgeber entrichten wir 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung).

Alle arbeitsgesetzlichen Regelungen, wie Kündigungsschutz-, Mutterschutz-, Arbeitszeit-, Arbeitsschutz-, Bundesurlaubs- und Entgeltfortzahlungsgesetz werden in unseren vertraglichen Vereinbarungen selbstverständlich eingehalten.

Nutzen Sie alle Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung bei voller Flexibilität und professioneller Unterstützung durch BUCH MICH zu marktüblichen Preisen.

Rechtsbeziehung in der Arbeitnehmerüberlassung

Rechtsbeziehung in der Arbeitnehmerüberlassung Grafik: BUCH MICH

Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

BUCH MICH ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmer­überlassung gemäß Artikel 1 § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die hierzu erforderliche Erlaubnis wurde am 02.06.2007 durch die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Düsseldorf erteilt.

Angewandte Tarifverträge

BUCH MICH ist Mitglied im Arbeitgeberverband iGZ und wendet die Tarifverträge zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung vollinhaltlich an.

AÜG Novellierung

BUCH MICH ermöglicht, durch Anwendung des iGZ Tarifvertrages, dass in den ersten 9 Monaten der Überlassung unserer Mitarbeiter keine Verpflichtung zur Gleichstellung (gemäß § 8 AÜG) entsteht.

Einhaltung des Mindestlohngesetzes

BUCH MICH zahlt mehr als den gesetzlichen Mindestlohn an seine Mitarbeiter.

Niederlassungen

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung geht auf die Niederlassungen über. Hauptsitz des Unternehmens ist Köln.

Rechtliche Beratung

Durch die enge Zusammenarbeit mit Anwälten, Steuerberatern und AÜG-Sachverständigen ist BUCH MICH in allen aktuellen BAG- und EUGH Rechtsprechungen und gesetzlichen Änderungen bestens informiert.

Ihre Ansprechpartner

Mirja Paulsen - BUCH MICH GmbH

Köln

Ute Fuchs

München

Ulrike Jochmann

Hamburg

Ulrike Jochmann

u.jochmann@buch-mich.de