Der BGH hat Amazons Preisanpassungsklausel für Prime-Abos, auf deren Basis die Preise 2022 erhöht wurden, in letzter Instanz für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale hofft nun, mit einer Sammelklage Geld zurückfordern zu können.
Der BGH hat Amazons Preisanpassungsklausel für Prime-Abos, auf deren Basis die Preise 2022 erhöht wurden, in letzter Instanz für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale hofft nun, mit einer Sammelklage Geld zurückfordern zu können.