Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Klagen von sieben Personen gegen den Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Die Kläger argumentierten mit angeblich nicht ausgewogener Berichterstattung bei ARD und ZDF. Das Gericht sah das anders.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Klagen von sieben Personen gegen den Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Die Kläger argumentierten mit angeblich nicht ausgewogener Berichterstattung bei ARD und ZDF. Das Gericht sah das anders.