Die FDP hat nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart keinen Anspruch auf eine Teilnahme am vom SWR geplanten TV-Triell zur Landtagswahl in Baden-Württemberg. Ihr Landeschef sieht durch das Triell eine „Aufwertung der AfD“.
Die FDP hat nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart keinen Anspruch auf eine Teilnahme am vom SWR geplanten TV-Triell zur Landtagswahl in Baden-Württemberg. Ihr Landeschef sieht durch das Triell eine „Aufwertung der AfD“.